Projektfinanzierung

Das Bewerbungsfenster für das 7. EUKI-Auswahlverfahren hat am 13. Januar geschlossen. Wir bedanken uns für die zahlreichen Einreichungen!
Updates zum nächsten EUKI-Ideenwettbewerb werden auf dieser Webseite, im EUKI-Newsletter und unseren Social-Media-Kanälen Twitter, LinkedIn und Facebook veröffentlicht..
Aktuelles Auswahlverfahren
Das Bewerbungsfenster für das 7. EUKI-Auswahlverfahren ist vom 25. November 2022 bis zum 13. Januar 2023 geöffnet. Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 120.000 und 1.000.000 Euro.
Falls Ihre Projektskizze von der EUKI ausgewählt wird, werden Sie voraussichtlich Anfang Juni 2023 aufgefordert einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen.
Bitte lesen Sie die vollständigen Finanzierungsinformationen für den Ideenwettbewerb, bevor Sie sich bewerben
Allgemeine Informationen zum zweistufigen Auswahlverfahren
Im Rahmen des jährlichen Auswahlverfahrens werden Organisationen mit zukunftsweisenden Ideen für den europäischen Klimaschutz ausgewählt. Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens.
Für die erste Verfahrensstufe sind Projektskizzen unter Angabe der Problemstellung, den Projektzielen und geplanten Maßnahmen in englischer Sprache zu erstellen. Diese sind ausschließlich elektronisch unter Nutzung der entsprechenden Online-Maske auf der EUKI-Webseite (Skizzenplattform) fristgerecht einzureichen. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden einer Bewertung unterzogen. Nach einer internen Prüfung anhand festgesetzter Kriterien sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden aussichtsreiche Projektskizzen aufgefordert, vollständige Projektvorschläge zu entwickeln (siehe Verfahrensstufe 2). Sie finden ab dem 25. November 2022 rechts oben im Kasten wichtige Hinweise und Richtlinien für die 1. Verfahrensstufe. Bitte lesen Sie die vollständigen Finanzierungsinformationen für den Ideenwettbewerb, bevor Sie sich bewerben.
Organisationen, deren Projektskizzen auf die Auswahlliste genommen wurden, werden schriftlich aufgefordert einen Projektvorschlag zu erstellen. Dieser ist innerhalb einer Frist zwischen vier und sechs Wochen einzureichen.
Für die ausgewählten Organisationen wird eine Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Projektvorschlags angeboten. Diese wird voraussichtlich im Juni 2023 stattfinden.
Unvollständige Projektanträge, einschließlich fehlender Übersetzungen von Anlagen ins Englische, können zum Ausschluss aus dem weiteren Auswahlverfahren und der möglichen Projektfinanzierung führen.
Einreicher abgelehnter Projektvorschläge werden per E-Mail informiert.
Vorlagen und hilfreiche „Dokumente zur 2. Verfahrensstufe“ finden Sie rechts unten im gleichnamigen Kasten.
Auswahlkriterien
Potenzielle Durchführer müssen ihren offiziellen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EU-Beitrittskandidatenland oder einem potenziellen Beitrittskandidatenland haben beziehungsweise dort registriert sein. Die EUKI finanziert Projekte in EU-Mitgliedsstaaten, manchen EU-Beitrittskandidatenländern sowie in den potentiellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien). Bi- und multilaterale Konsortien sind gleichermaßen erwünscht, wobei neben dem Durchführer in der Regel nur vier weitere Durchführungspartner zulässig sind. In seltenen Fällen sind bei größeren Projekten auch weitere Durchführungspartner zulässig.
Potenzielle Finanzierungsempfänger müssen juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit sein. Natürliche Personen sind von einer Finanzierung ausgeschlossen. Potenzielle Finanzierungsempfänger müssen zudem gemeinnützig sein und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Bitte beachten Sie, dass politische Stiftungen nicht finanziert werden können.
Zielländer
Die Zielländer der EUKI befinden sich in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Griechenland) einschließlich der baltischen Staaten (Lettland, Litauen, Estland) und sechs westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien).
Der größte Teil der Projektfinanzierung (>50%) muss an Durchführer und Durchführungspartner in den Zielländern gehen.
Die Projekte müssen eines der oben aufgeführten Schwerpunktthemen abdecken sowie Bezüge zum Europäischen Green Deal und dem RePowerEU-Plan haben. Die Projekte müssen mit den klima- und energiepolitischen Zielen und Strategien der Projektländer vereinbar sein und die Einbeziehung und Unterstützung der Zielgruppen des Projekts fördern.
Ansätze
Folgende konzeptionelle Ansätze können einzeln oder in Kombination miteinander verfolgt werden:
Hier finden Projektdurchführer laufender EUKI-Projekte Informationen über Berichte zum Fortschritt ihres Vorhabens, zu Änderungsanträgen und zur Öffentlichkeitsarbeit.
Sachberichte
Die Durchführer müssen der EUKI halbjährlich über den Fortschritt der Projektumsetzung berichten. Die konkreten Berichtsdaten ergeben sich aus den Ziffern 4.5 des Zuschuss– bzw. Grantvertrags.
Für die Zwischenberichte und den Schlussbericht ist ausschließlich die von der EUKI bereitgestellt Berichtsvorlage in der aktuellen Fassung zu verwenden. Der Schlussbericht umfasst neben dem aktuellen Berichtszeitraum auch eine Rückschau auf den gesamten Durchführungszeitraum.
Der Bericht nebst Anlagen ist im Original und in elektronischer Form an den/die jeweiligen Projektbetreuer*innen zu senden.
Vorlage: Vorgaben für den Zwischenbericht (nur in EN)
Vorlage: Vorgaben für den Schlussbericht (nur in EN)
Vorauszahlungsanforderungen und Verwendungsnachweise
Zuschussverträge (für Durchführer mit Sitz in Deutschland): Im Rahmen des Mittelbedarfsplanes fordert der Durchführer jeweils für zwei Monate Zahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mittelbedarfes an. Nach den ersten beiden Vorauszahlungsanforderungen ist mit jeder weiteren Anforderung ein Zwischennachweis über den vorletzten Zahlungszeitraum einzureichen. Genauere Informationen sind unter der Ziffer 4 und 5 Ihres Zuschussvertrages (Projektbeginn bis einschließlich 12/2020) und Ziffer 3 (Projektbeginn ab 01/2021) zu finden.
Für die Verwendungsnachweise sowie die Vorauszahlungsanforderung sind ausschließlich die von der giz bereitgestellte Vorlage in der aktuellen Fassung zu verwenden. Der Verwendungsnachweis (für Zuschussverträge mit Projektbeginn bis 12/2020 der abschließende Verwendungsnachweis) beinhaltet neben dem aktuellen Verwendungszeitraum auch die Bestätigung über die Höhe der eingebrachten Eigen- und/oder Drittmittel.
Die Dokumente sind im Original mit Unterschrift das GIZ-Büro in Bonn zu senden (die Adresse ist auf dem Deckblatt vorgedruckt) sowie in elektronischer Form an den/die jeweiligen Finanzbetreuer*innen zu senden.
Vertragsänderungen
Für notwendige substantielle Änderungen des Projektkonzepts ist eine formelle Vertragsergänzung erforderlich. Die Genehmigung für eine Vertragsergänzung muss vor Erstellung der Unterlagen vom EUKI-Fachteam erteilt werden. Substantielle Änderungen sind u.a.
Für die Bearbeitung einer Vertragsänderung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Änderungen im Projektvorschlag und Budget sind gelb zu hinterlegen.
Die entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte an Ihre fachlich und kaufmännisch zuständigen Projektbetreuer*innen.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Kommunikations-Team der EUKI unterstützt die von der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) finanzierten Projekte dabei, ihre Aktivitäten, Erfolge und Wirkungen nach außen zu kommunizieren. Bei allen Projektaktivitäten sind die Richtlinien zur einheitlichen Außendarstellung zu beachten.
Projekte werden dazu ermutigt, entstandene Produkte oder erreichte Meilensteine mit dem EUKI-Kommunikationsteam zu teilen. Das EUKI-Sekretariat unterstützt die Verbreitung von Ergebnissen beispielsweise über die Website (Newsmeldungen, Publikationen, Videos, Community, usw.) und über Kanäle in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, LinkedIn).
Informationen zu Öffentlichkeitsarbeit
Richtlinien für die EUKI-Community-Plattform
Sie können sich das EUKI-Logopaket hier auf Deutsch und Englisch herunterladen.
Vorlage: EUKI Projektvorschlag (nur EN)
Vorlage: Gantt-Diagramm zum Projektablauf (nur EN) [Anlage A]
Vorlage: Projektbeschreibung (nur EN) [Anlage D]
Vorlage: Kaufmännisch-rechtliche Informationen (nur EN)
Vorlage: Finanzierungsplan Budget (nur EN) [Anlage E]
Vorlage: Registrierungsblatt Kreditorenstammdaten (nur EN) [Anlage F]
Vorlage: CLI Annexe [Anlage I, K, M, P]
Beispiel-Zuschussvertrag im Rahmen der EUKI für Durchführer mit Sitz in Deutschland
Beispiel-Grant-Agreement im Rahmen der EUKI für Durchführer mit Sitz außerhalb von Deutschland
Vorlage: Vorgaben für den Zwischenbericht (nur EN) [Annex 5]
Vorlage: Vorgaben für den Schlussbericht (nur EN) [Annex 5]
EUKI Informationen zu Öffentlichkeitsarbeit [Annex 6]