Projektfinanzierung

Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden jetzt einer Bewertung unterzogen. Nach einer internen Prüfung anhand festgesetzter Kriterien sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden aussichtsreiche Projektskizzen aufgefordert, vollständige Projektvorschläge zu entwickeln (siehe Verfahrensstufe 2).
Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) finanziert Klimaschutzprojekte in acht Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energie, Gebäudesektor und Kommunen, Mobilität, Landwirtschaft, Boden und Wald, Bewusstseinsbildung, klimafreundliche Finanzierung und nachhaltiges Wirtschaften. Hier finden Sie Informationen zur Auswahl der Projekte und dem Inhalt des Finanzierungsprogramm.
Aktuelles Auswahlverfahren
Die Bewerbungsfrist für das 6. EUKI-Auswahlverfahren endete am 12. Januar 2022 und der Evaluierungsprozess läuft aktuell.
Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich Anfang Juni 2022 aufgefordert einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen. Die ersten Projekte sollen im September 2022 starten.
Weiterführende Informationen und Neuigkeiten zum nächsten Auswahlverfahren werden auf dieser Webseite, im EUKI Newsletter und auf den Social-Media-Kanälen Twitter und Facebook veröffentlicht.
Zeitstrahl 6. Auswahlverfahren für Projektideen der EUKI
Allgemeine Informationen zum zweistufigen Auswahlverfahren
Im Rahmen des jährlichen EU-weiten Auswahlverfahrens werden Organisationen mit zukunftsweisenden Ideen für den europäischen Klimaschutz ausgewählt. Die Projektauswahl erfolgt durch ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Für die erste Verfahrensstufe sind Projektskizzen unter Angabe der Problemstellung, den Projektzielen und geplanten Maßnahmen in englischer Sprache zu erstellen. Diese sind ausschließlich elektronisch unter Nutzung der entsprechenden Online-Maske auf der EUKI-Webseite fristgerecht einzureichen. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden einer Bewertung unterzogen. Nach einer internen Prüfung anhand festgesetzter Kriterien sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden aussichtsreiche Projektskizzen aufgefordert, vollständige Projektvorschläge zu entwickeln. (siehe Verfahrensstufe 2).
Organisationen, deren Projektskizzen auf die Auswahlliste genommen wurden, werden schriftlich aufgefordert einen Projektvorschlag zu erstellen. Dieser ist innerhalb einer Frist zwischen vier und sechs Wochen einzureichen.
Für die ausgewählten Organisationen wird eine Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Projektvorschlags angeboten. Diese wird voraussichtlich im Juni 2022 stattfinden.
Unvollständige Projektanträge (einschließlich fehlender Übersetzungen von Anlagen ins Englische) können zum Ausschluss aus dem weiteren Auswahlverfahren und der möglichen Projektfinanzierung führen.
Einreicher abgelehnter Projektvorschläge werden schriftlich informiert.
Vorlagen und hilfreiche Dokumente für die 2. Verfahrensstufe finden Sie rechts im Kasten.
Auswahlkriterien
Potentielle Projektdurchführer müssen ihren offiziellen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben bzw. dort registriert sein. Insbesondere potentielle Durchführer mit Sitz in Mittel-, Ost-, Südost- und Südeuropa werden zur Einreichung von Projektvorschlägen ermutigt. In Einzelfällen können sich auch Interessenten aus EU-Beitrittskandidatenländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei) für eine Finanzierung als Durchführungspartner bewerben.
Bi- und multilaterale Konsortien sind gleichermaßen erwünscht, wobei neben dem Durchführer in der Regel nur vier weitere Durchführungspartner zulässig sind.
Potentielle Finanzierungsempfänger müssen juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit sein. Natürliche Personen sind von einer Finanzierung ausgeschlossen. Potentielle Finanzierungsempfänger müssen zudem gemeinnützig sein und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Zielländer
Die EUKI unterstützt Klimaprojekte in den EU-Mitgliedsstaaten, wobei der regionale Schwerpunkt auf Mittel-, Ost- und Südeuropa sowie den baltischen Staaten liegt. In besonderen Fällen können auch Bewerber aus den EU-Beitrittsländern teilnehmen beziehungsweise werden Maßnahmen in diesen Staaten finanziert, wenn der Hauptdurchführer aus einem EU-Mitgliedstaat kommt.
Die Projekte sollen grenzüberschreitend arbeiten und können sowohl auf nationaler, als auch auf regionaler oder lokaler Ebene wirken. Sie sollten die Umsetzung und/oder Weiterentwicklung nationaler Strategien und Politiken unterstützen.
Themen
Folgende Ansätze können einzeln oder in Kombination miteinander verfolgt werden:
Die EUKI finanziert Klimaschutzprojekte in acht Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energie, Gebäudesektor und Kommunen, Mobilität, Landwirtschaft, Boden und Wald, Bewusstseinsbildung, klimafreundliche Finanzierung und nachhaltiges Wirtschaften.
Wie funktioniert das zweistufige EUKI-Auswahlverfahren?
Hier finden Projektdurchführer laufender EUKI-Projekte Informationen über Berichte zum Fortschritt ihres Vorhabens, zu Änderungsanträgen und zur Öffentlichkeitsarbeit.
Sachberichte
Die Durchführer müssen der EUKI halbjährlich über den Fortschritt der Projektumsetzung berichten. Die konkreten Berichtsdaten ergeben sich aus den Ziffern 4.5 des Zuschuss– bzw. Grantvertrags.
Für die Zwischenberichte und den Schlussbericht ist ausschließlich die von der EUKI bereitgestellt Berichtsvorlage in der aktuellen Fassung zu verwenden. Der Schlussbericht umfasst neben dem aktuellen Berichtszeitraum auch eine Rückschau auf den gesamten Durchführungszeitraum.
Der Bericht nebst Anlagen ist im Original und in elektronischer Form an den/die jeweiligen Projektbetreuer*innen zu senden.
Vorlage: Vorgaben für den Zwischenbericht (nur in EN)
Vorlage: Vorgaben für den Schlussbericht (nur in EN)
Vorauszahlungsanforderungen und Verwendungsnachweise
Zuschussverträge (für Durchführer mit Sitz in Deutschland): Im Rahmen des Mittelbedarfsplanes fordert der Durchführer jeweils für zwei Monate Zahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mittelbedarfes an. Nach den ersten beiden Vorauszahlungsanforderungen ist mit jeder weiteren Anforderung ein Zwischennachweis über den vorletzten Zahlungszeitraum einzureichen. Genauere Informationen sind unter der Ziffer 4 und 5 Ihres Zuschussvertrages (Projektbeginn bis einschließlich 12/2020) und Ziffer 3 (Projektbeginn ab 01/2021) zu finden.
Für die Verwendungsnachweise sowie die Vorauszahlungsanforderung sind ausschließlich die von der giz bereitgestellte Vorlage in der aktuellen Fassung zu verwenden. Der Verwendungsnachweis (für Zuschussverträge mit Projektbeginn bis 12/2020 der abschließende Verwendungsnachweis) beinhaltet neben dem aktuellen Verwendungszeitraum auch die Bestätigung über die Höhe der eingebrachten Eigen- und/oder Drittmittel.
Die Dokumente sind im Original mit Unterschrift das GIZ-Büro in Bonn zu senden (die Adresse ist auf dem Deckblatt vorgedruckt) sowie in elektronischer Form an den/die jeweiligen Finanzbetreuer*innen zu senden.
Vertragsänderungen
Für notwendige substantielle Änderungen des Projektkonzepts ist eine formelle Vertragsergänzung erforderlich. Die Genehmigung für eine Vertragsergänzung muss vor Erstellung der Unterlagen vom EUKI-Fachteam erteilt werden. Substantielle Änderungen sind u.a.
Für die Bearbeitung einer Vertragsänderung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Änderungen im Projektvorschlag und Budget sind gelb zu hinterlegen.
Die entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte an Ihre fachlich und kaufmännisch zuständigen Projektbetreuer*innen.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Kommunikations-Team der EUKI unterstützt die von der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) finanzierten Projekte dabei, ihre Aktivitäten, Erfolge und Wirkungen nach außen zu kommunizieren. Bei allen Projektaktivitäten sind die Richtlinien zur einheitlichen Außendarstellung zu beachten.
Projekte werden dazu ermutigt, entstandene Produkte oder erreichte Meilensteine mit dem EUKI-Kommunikationsteam zu teilen. Das EUKI-Sekretariat unterstützt die Verbreitung von Ergebnissen beispielsweise über die Website (Newsmeldungen, Publikationen, Videos, Community, usw.) und über Kanäle in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter).
Sie haben das zweistufige EUKI-Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen und den Vertrag unterzeichnet? Dieses Video erklärt Ihnen kurz und bündig, was Sie zur finanziellen Umsetzung Ihres Projekts im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) wissen sollten.
Vorlage: EUKI Projektvorschlag (nur EN)
Vorlage: Gantt-Diagramm zum Projektablauf (nur EN) [Anlage A]
Vorlage: Projektbeschreibung (nur EN) [Anlage D]
Vorlage: Kaufmännisch-rechtliche Informationen (nur EN)
Vorlage: Finanzierungsplan Budget (nur EN) [Anlage E]
Vorlage: Registrierungsblatt Kreditorenstammdaten (nur EN) [Anlage F]
Vorlage: CLI Annexe [Anlage I, K, M, P]
Beispiel-Zuschussvertrag im Rahmen der EUKI für Durchführer mit Sitz in Deutschland
Beispiel-Grant-Agreement im Rahmen der EUKI für Durchführer mit Sitz außerhalb von Deutschland
Vorlage: Vorgaben für den Zwischenbericht (nur EN) [Annex 5]
Vorlage: Vorgaben für den Schlussbericht (nur EN) [Annex 5]
EUKI Informationen zu Öffentlichkeitsarbeit [Annex 6]
Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) – Projektfinanzierung
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
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