Kein Geld für alte Braunkohle

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Die deutsche Steinkohlenkommission hat vorgeschlagen, Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke bis spätestens 2038 (und frühestens 2035) stillzulegen. Sie empfiehlt, die Betreiber von Anlagen, die bis 2030 stillgelegt werden, durch eine Kombination aus vertraglichen Vereinbarungen, Ausschreibungsverfahren und regulatorischen Lösungen zu entschädigen.
Dieses Dokument analysiert die rechtlichen Anforderungen an die Entschädigung von Braunkohlekraftwerken nach dem deutschen Grundgesetz und dem EU-Beihilferecht – das die Vergabe von Subventionen an Unternehmen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission verhindert. Die Analyse stützt sich auf den wirtschaftlichen Kontext – in dem Braunkohlekraftwerke heute Geld verlieren. Hinzu kommt, dass die meisten Anlagen bereits seit 25 Jahren oder länger in Betrieb sind.
Angesichts der beihilferechtlichen Vorgaben in Deutschland und der EU, Ausgleichszahlungen auf das notwendige Minimum zu beschränken, ist eine klare Rechtsgrundlage für die Gewährung hoher Ausgleichszahlungen an die Betreiber von Kohlekraftwerken kaum erkennbar.